top of page

    Klasse C1 & C1E

    Klasse C1E.jpeg

    Mindestalter:18 Jahre

     

    Vorbesitz: Fahrerlaubnisklasse „B“

     

    Kraftfahrzeuge: zulässige Gesamtmasse über 3.500 kg bis 7.500 Kg; Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer

     

    Zugkombination:zulässige Gesamtmasse des Anhängers bis 750 kg; bei Fahrerlaubnisklasse „C1 oderzulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg bei Fahrerlaubnisklasse „C1E“, aber zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 12.000 kg

     

    Bemerkung: bei Erwerb der Fahrerlaubnisklasse „C1E“ ist die Fahrerlaubnisklasse „BE“ eingeschlossen. Ab der Vollendung des 50. Lebensjahres alle 5 Jahre erneut eine ärztliche Untersuchung

    Fahrschule Franks „Die 2“
     

    Inhaber: Frank Scholl
     

    Großbüllesheimer Straße 4053881 Euskirchen-Großbüllesheim:

     

    Tel.: 02251/76195
     

    E-mail: franks-die2@t-online.de

    bottom of page