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Klasse C1 & C1E
Mindestalter:18 Jahre
Vorbesitz: Fahrerlaubnisklasse „B“
Kraftfahrzeuge: zulässige Gesamtmasse über 3.500 kg bis 7.500 Kg; Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
Zugkombination:zulässige Gesamtmasse des Anhängers bis 750 kg; bei Fahrerlaubnisklasse „C1 oderzulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg bei Fahrerlaubnisklasse „C1E“, aber zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 12.000 kg
Bemerkung: bei Erwerb der Fahrerlaubnisklasse „C1E“ ist die Fahrerlaubnisklasse „BE“ eingeschlossen. Ab der Vollendung des 50. Lebensjahres alle 5 Jahre erneut eine ärztliche Untersuchung
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