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    Klasse B ab 17 Jahren

    Begleitetes Fahren (BF 17) ist eine Sonderregelung in Deutschland. Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B und BE zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren.

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    Begleiten darf jeder, der ...

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    • seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B ist

    • mindestens 30 Jahre alt ist

    • nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister hat

    • Die Anzahl der Begleitpersonen ist unbegrenzt. Die Begleitpersonen müssen bei Antragstellung namentlich genannt werden und ihr Einverständnis erklären.

    • Die Begleitperson darf – im Gegensatz zu einem Fahrlehrer – nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen. Sie ist nicht verantwortlicher Führer des Fahrzeugs.

    • Die Begleitperson kann auf jedem beliebigen Fahrgastsitz des Fahrzeugs mitfahren.

    • Begleitpersonen dürfen nicht mehr als 0,5 Promille haben und nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.

    • Die Begleitperson hat die Pflicht, ihren Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

    • Beim Begleiteten Fahren wird empfohlen, ein Rückspiegelset innen und außen zu installieren. Auf diese Weise kann die eingetragene Begleitperson ihre Sicherheitsrolle besser ausführen und ggf. Gefahren erkennen.

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    Fristen für die Ausbildung

    Bei der Ausbildung sind folgende Fristen einzuhalten:

    • 6 Monate vor dem 17. Geburtstag kann man sich in der Fahrschule anmelden

    • 3 Monate vorher kann man die theoretische Prüfung absolvieren

    • 1 Monat vorher kann man die praktische Prüfung absolvieren

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    Probezeit
     

    • Die Probezeit beträgt wie beim normalen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre.

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    Gültigkeitsbereich der Prüfbescheinigung
     

    • Begleitetes Fahren ist im Ausland nicht gestattet. Lediglich in Österreich wird die Prüfbescheinigung des deutschen BF17 anerkannt.

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    Aushändigung der Prüfbescheinigung und des Führerscheins

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    • Hat der Bewerber zum Zeitpunkt der praktischen Prüfung das 17. Lebensjahr bereits vollendet, so wird nach bestandener praktischer Prüfung eine so genannte Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Da die Prüfungsbescheinigung kein Lichtbild des Inhabers trägt, ist zusätzlich ein Lichtbildausweis mitzuführen.

    • Hat der Bewerber zum Zeitpunkt der bestandenen praktischen Prüfung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet, so bekommt er vom Fahrerlaubnisprüfer nur eine „Prüfbescheinigung“ ausgehändigt. Diese dokumentiert nur die bestandene Prüfung und berechtigt nicht zum Fahren. Mit Vollendung des 17. Lebensjahres kann sich der Bewerber dann die endgültige Prüfungsbescheinigung bei der zu-ständigen Verkehrsbehörde abholen.

    • Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Inhaber die Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gegen einen regulären Kartenführerschein umtauschen. Die Prüfungsbescheinigung verliert ihre Gültigkeit drei Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Inhaber darf also bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der Prüfungsbescheinigung fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.

    • Erst mit Aushändigung des Kartenführerscheins, darf im Ausland gefahren werden.

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    Enthaltene Klassen
     

    • Da die Führerscheinklasse B auch die Klasse AM (Roller) enthält und diese Klasse bereits mit 16 Jahren erworben werden kann, gilt die Prüfungsbescheinigung auch als Führerschein der Klasse AM. Die Auflage der Begleitperson gilt nur für Fahrzeuge der Klassen B und BE, daher dürfen Fahrzeuge der Klasse AM von Anfang an ohne Begleitperson gefahren werden, jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Auf Antrag kann aber zusätzlich ein regulärer Kartenführerschein für die Klasse AM ausgestellt werden, mit welchem auch international gefahren werden darf.

    Fahrschule Franks „Die 2“
     

    Inhaber: Frank Scholl
     

    Großbüllesheimer Straße 4053881 Euskirchen-Großbüllesheim:

     

    Tel.: 02251/76195
     

    E-mail: franks-die2@t-online.de

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