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    Klasse C & CE

    Klasse C+CE.jpeg

    Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung oder mit Grundqualifikation für Berufskraftfahrer ;auch ohne Berufskraftfahrerausbildung und Grundqualifikation für Feuerwehr, THW, Krankenwagen 

     

    Vorbesitz: Fahrerlaubnisklasse „B“

     

    Kraftfahrzeuge: 

    • zulässige Gesamtmasse über 3.500 kg und zur Beförderung von maximal 8 Personen, außer dem  Fahrzeugführer

     

    Eingeschlossen: Fahrerlaubnisklasse „C1“; siehe auch Hinweis bei Zugkombination

     

    Zugkombination: 

    • zulässige Gesamtmasse des Anhängers bis 750 kg bei Erwerb der Fahrerlaubnisklasse „C“

    • oder zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg bei Erwerb der Fahrerlaubnisklasse „CE“;       eingeschlossen dann auch die Fahrerlaubnisklassen BE, C1E und T

     

    Bemerkung: 

    Unter 21 Jahren, vor Erwerb der Ausbildung, nur Fahrten im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung. Alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung

    Fahrschule Franks „Die 2“
     

    Inhaber: Frank Scholl
     

    Großbüllesheimer Straße 4053881 Euskirchen-Großbüllesheim:

     

    Tel.: 02251/76195
     

    E-mail: franks-die2@t-online.de

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